von: Greta Wehming
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 26. März 2026 mit Urteil in der Rechtssache C‑412/24 – Fauré Le Page entschieden, unter welchen Voraussetzungen historisch anmutende Jahreszahlen in Marken gegen das europäische Markenrecht verstoßen können. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann eine Marke Verbraucher über Qualität, Herkunft oder Prestige täuscht, indem sie ein weit zurückliegendes Gründungsjahr suggeriert.
Rechtlicher Hintergrund: Irreführende Marken nach EU‑Markenrecht
Nach dem europäischen Markenrecht sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie geeignet sind, das Publikum zu täuschen. Dabei sind jedoch nur solche Angaben relevant, die bei den maßgeblichen Verkehrskreisen falsche Vorstellungen über wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen hervorrufen können, etwa über ihre Art, Qualität oder Herkunft.
Der EuGH stellte ausdrücklich klar, dass bei Luxuswaren auch der Prestigecharakter ein solches Qualitätsmerkmal sein kann. Gerade im Premium‑ und Luxussegment werden Wert und Qualität häufig mit Tradition, Geschichte und langjährigem Know‑how verbunden. Genau an diesem Punkt setzt die Entscheidung des Gerichtshofs an.
Der konkrete Fall: „1717“ als Qualitäts‑ und Traditionsversprechen
Die 2009 gegründete französische Gesellschaft Fauré Le Page meldete Marken mit der Bezeichnung „Fauré Le Page Paris 1717“ für Lederwaren an. Die in derselben Branche tätige Gesellschaft Goyard ST Honoré ging dagegen gerichtlich vor. Aus ihrer Sicht suggeriere die Jahreszahl „1717“ eine Unternehmensgründung im 18. Jahrhundert und damit eine entsprechend lange Tradition sowie besonderes Know‑how.
Tatsächlich war das historische Unternehmen Maison Fauré Le Page, das auf Waffen und Lederzubehör spezialisiert war, bereits 1992 aufgelöst worden. Fauré Le Page in seiner heutigen Form existiert hingegen erst seit 2009. Eine durchgehende Traditions‑ oder Wissenslinie bestand somit nicht.
Die zentrale Rechtsfrage
Der mit dem Rechtsstreit befasste französische Kassationsgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob eine Marke irreführend ist, wenn sie eine Zahl enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf ein historisches Gründungsjahr verstanden wird, obwohl das behauptete Erbe und das damit verbundene Know‑how tatsächlich nicht existieren.
Die Entscheidung des EuGH
Der EuGH entschied, dass eine Jahreszahl in einer Marke dann irreführend sein kann, wenn sie bei Verbrauchern den Eindruck eines historischen Vermächtnisses oder jahrhundertelangen Know‑hows erzeugt und dadurch einen Qualitäts‑ oder Prestigevorteil suggeriert. Ob eine solche Täuschung vorliegt, ist anhand der Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Dabei ist die Marke in ihrer Gesamtheit zu betrachten, einschließlich weiterer Bestandteile, wie etwa des Zusatzes „Paris“ im vorliegenden Fall.
Bedeutung des Urteils für Unternehmen und Verbraucher
Historisch wirkende Jahreszahlen sind kein unverbindliches Marketingelement. Wer in einer Marke mit Tradition oder Geschichte wirbt, sollte diese Angaben belegen können. Andernfalls drohen fehlende Eintragungsfähigkeit oder Angriffe durch Wettbewerber. Insbesondere bei wiederbelebten Marken oder Neugründungen, die an ein früheres Unternehmen anknüpfen wollen, ist eine sorgfältige markenrechtliche Prüfung unerlässlich.
Zugleich stärkt das Urteil den Verbraucherschutz: Kund:innen dürfen erwarten, dass Angaben zu Tradition und Herkunft nicht künstlich erzeugt werden. Prestige darf nicht auf einer erfundenen Geschichte beruhen.
Bildquelle: KI-generiert über Copilot