Künstliche
Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist spätestens seit der Einführung von Sprachmodell-Chat-Bots wie ChatGPT in aller Munde – und bringt zahlreiche Rechtsfragen mit sich, die bisweilen auch Gerichte vor große Herausforderungen stellen. Schließlich ist die zugrundeliegende Technologie vielfältig und komplex, und die Einsatzgebiete sind zahlreich. In Unternehmen etabliert sich inzwischen der Begriff der „KI-Compliance“:
Das Thema wirft Rechtsfragen entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf. KI-entwickelnde Unternehmen möchten wissen, welche Daten unter welchen Voraussetzungen für KI-Training genutzt werden dürfen, welche Lizenzbedingungen gelten und welche Lizenzierungsmodelle für die eigene Software infrage kommen.
Auch jenseits des Urheberrechts stellen sich rechtliche Fragen: Welche Vorgaben der KI-Verordnung sind bei der Verbreitung und / oder eigenen Nutzung des entwickelten KI-Systems zu beachten? Gibt es datenschutzrechtliche Aspekte, die zu bedenken sind?
Und auch auf Seite der KI-Verwender:innen (oder – wie es die EU KI-Verordnung ausdrückt: Betreiber) sollte der Einsatz von KI nicht unüberlegt erfolgen. Welche Daten dürfen im Rahmen von Prompts in KI-Systeme eingeben werden, welche KI-Systeme sind daten- und geheimnisschutzkonform nutzbar? Sind Pflichten aus der KI-Verordnung einzuhalten? Und wie ist es eigentlich im eigenen Unternehmen um die KI-Kompetenz bestellt?
Werkschaffende hingegen befassen sich zentral mit der Frage, ob und wie ihre Werke für KI-Training genutzt werden dürfen – und wie sie dies gegebenenfalls verhindern oder beeinflussen können.
Auch die Rechtsprechung zieht allmählich nach, die ersten Urteile geben Aufschluss darüber, wie die Gerichte etwa urheberrechtliche Schrankenbestimmungen auslegen – und die EU-Kommission legt regelmäßig nach mit neuen Leitfäden etwa zur KI-Verordnung.
Dabei fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten und sich auf dem Weg durch das Regulierungslabyrinth nicht zu verirren. Das ist uns bewusst – und deshalb stehen wir unseren Mandant:innen jederzeit gerne beratend zur Seite. Da die Rechtsfragen bisweilen so vielfältig sind wie die Einsatzmöglichkeiten von KI, arbeiten in der Beratung unsere Spezialist:innen teamübergreifend zusammen. Gemeinsam schaffen wir Orientierung in einer Zeit, in der KI schneller fragt, als das Recht antwortet.