Dr. Martin Jaschinski

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Sprachen: Deutsch, Englisch

Fachbereiche:

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht

Schwerpunkte:

  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Heilmittelwerberecht

Martin Jaschinski ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. Nach einer dreijährigen Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen Boutiquekanzlei war er von 1999 bis Ende 2025 als Gründungspartner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte tätig. Er gehört nun zu den Gründungspartnern von JBViniol.

Wie schon in den Jahren bei JBB unterstützt er weiterhin große und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Werbung und Marktentwicklung. Dazu gehören die rechtliche Begleitung von Werbeauftritten und Kampagnen, die strategische Beratung und Vertretung nach Angriffen durch Wettbewerber oder Verbände und die Unterstützung bei der Verteidigung von Marktpositionen durch die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von rechtswidrigen Marktauftritten anderer Unternehmen.

Zu seinen Mandanten gehören u.a. Möbelhersteller, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorger, Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Versicherungen.

Martin Jaschinski wird bereits seit 2007 im Branchenranking von JUVE im Bereich Wettbewerbsrecht als „häufig empfohlener“ Anwalt aufgeführt. Seit 2016 wird er von JUVE zu den zehn „führenden Namen im Wettbewerbsrecht“ gezählt.

Ferner ist er seit 2014 in der vom Handelsblatt mitherausgegebenen Liste der „Best Lawyers“ (Bereiche Werberecht und Gewerblicher Rechtsschutz) aufgenommen; dabei wurde er 2023 als „Anwalt des Jahres“ im Werberecht ausgezeichnet.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zum Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz ist Martin Jaschinski ein parteiübergreifend gefragter Sachverständiger.

Publikationen

  • Neue wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Veröffentlichung von Kundenbewertungen für Reiseanbieter
    ReiseRecht aktuell – Zeitschrift für das Tourismusrecht, 3/2022
  • Martin Jaschinski/Carlo Piltz; Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
    WRP 2016, 420 ff.
  • Die Einengung des Glücksspielbegriffs und ihre Folgen – Zugleich Anmerkungen zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
    (BVerwG) vom 16. Oktober 2013 (8 C 21.12) und vom 22. Januar 2014 (8 C 26.12)
    ZfWG 2014, 160

Verbände & Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien des Deutschen Anwaltvereins