Dr. Marc-Oliver Srocke
Sprachen: Deutsch, Englisch
Fachbereiche:
- Presse- und Äußerungsrecht
- Urheberrecht
Schwerpunkte:
- Presserecht
- Medienrecht
- Entertainmentrecht
- Kommunikation
- Prozessführung
- Vertragsgestaltung und -verhandlung
Dr. Srocke vertritt Verlage und Medienhäuser (Print- und Online-Verlage, Rundfunk- und TV-Anstalten und sonstige Medienunternehmen) und Journalist*innen außergerichtlich und gerichtlich insbesondere auf den Gebieten des Presse- und Äußerungsrechts, des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Ferner berät er Künstler*innen, Kreative und Produktionsfirmen auf allen Gebieten des Medien- und Entertainmentrechts.
Legal 500 Deutschland & EMEA hat Dr. Srocke 2025 als „Führender Partner“ im Rechtsgebiet Medien (Presse- und Verlagsrecht) ausgezeichnet. Bei „Best Lawyers“ in Kooperation mit dem Handelsblatt wird er 2026 als „Empfohlener Anwalt“ geführt. Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2025/2026 wird er als „Führender Name“ in der Verlagsvertretung genannt.
Publikationen
- Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“: Kann Satire beleidigen?
in: „Böhmermann, Künast, Rezo: Medien- und Internetrecht in 20 Fällen“ (hrsg. von Tobias Gostomzyk und Uwe Jürgens) 2023 - Prozessuale Waffengleichheit, Kommunikation und Recht 2019
Heft 7-8, Beilage, 33-37 - Die Konfrontation des Betroffenen im Vorfeld einer Verdachtsberichterstattung
AfP 2018, 291
Verbände & Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare (AGVJ)
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)