Dr. Bernd Weichhaus, LL.M. (London)

Rechtsanwalt

Sprachen: Deutsch, Englisch

Fachbereiche:

  • Vertriebskartellrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht

Schwerpunkte:

  • Selektive Vertriebssysteme
  • Heilmittelwerbung
  • Kosmetikregulatorische Fragen
  • Urheberrecht
Bernd Weichhaus ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig. Nach dreijähriger Arbeit im Berliner Büro von Preu Bohlig & Partner, arbeitete er in der IP-Boutique Lubberger Lehment und bei JBB. Seit 2026 gehört er zum Team von JBViniol.

Er berät beim Aufbau und der Verteidigung selektiver Vertriebssysteme. Einschlägige Branchenerfahrung hat er sowohl im Luxusbereich (Schmuck und Taschen, Depotkosmetik) als auch im Bereich hochwertiger Designmöbel und im Bereich beratungsintensiver Sportartikel. Bei der vertraglichen Beratung steht die qualitative Absicherung des Vertriebs der Markenartikel unter Berücksichtigung der kreativen Nutzung von Omni-Channel Konzepten im Vordergrund. Ergänzend führt er kartellrechtliche Compliance Schulungen sowohl in Unternehmen als auch in Verbänden durch. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung im Vorfeld von Werbekampagnen sowie in Bezug auf heilmittelwerbe- und kosmetikrechtliche Vorgaben. Schließlich führt Bernd Weichhaus regelmäßig streitige Auseinandersetzungen in marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Bernd Weichhaus wird regelmäßig in der JUVE empfohlen in den Bereichen Marken- und Wettbewerbsrecht und im Vertriebsrecht.

Er studierte Rechtswissenschaften (Marburg, Freiburg, Genf und London (LLM)) jeweils mit den Schwerpunkten geistiges Eigentum und Kartellrecht. Seine urheberrechtliche Promotion aus dem Jahr 2002 befasst sich mit Regeln zu urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften.

Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt absolvierte er ein sechsmonatiges Praktikum in der Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Kommission.

Publikationen

  • HERAUSFORDERUNG – Die Abhilfeklage stellt Unternehmen vor neue Aufgaben und sie sollten sich vorbereiten
    markenartikel 8/2024, 60
  • NACHHALTIGKEITSWERBUNG – bei der Verwendung von Umweltaussagen sind einige Regeln zu beachten
    markenartikel 6/2023, 60
  • VERTIKAL-GVO – Wieso ein besonderer Schutz des Online-Vertriebskanals nicht mehr erforderlich ist
    markenartikel 9/2022, 68

Verbände & Mitgliedschaften

  • GRUR
  • Studienvereinigung Kartellrecht
  • Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht
  • Marques (Mitglied im Regulatory Team)
  • ECTA