15. September 2026 | KI

15. September 2026 | KI

ChatGPT von EU-Kommission als „sehr große Online-Suchmaschine“ eingestuft

Von: Sofie Leonhard

Am 31. August 2026 verkündete die Europäische Kommission die Einstufung des KI-Systems ChatGPT als „Very Large Online Search Engine“ (VLOSE). ChatGPT fällt damit als erstes KI-System unter den Anwendungsbereich des Abschnitts 5 des Digital Services Act (DSA). Dieser gilt seit Februar 2024 und dient unter anderem dazu, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sehr großer Online-Vermittlungsdienste zu regulieren.

 

1. Warum ChatGPT nun als VLOSE gilt

Damit eine Plattform als „sehr große Online-Suchmaschine“ im Sinne des Art. 33 Abs. 1 DSA gilt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zunächst muss es sich bei dem Online-Dienst überhaupt um eine Suchmaschine handeln. Gemäß Art. 3 lit. j DSA fällt unter diesen Begriff – vereinfacht gesprochen – jeder Vermittlungsdienst, der es Nutzer:innen ermöglicht, durch Eingaben das Internet zu durchsuchen. In welchem Format die aufgefundenen Ergebnisse angezeigt werden, ob also als „Link-Index“ wie etwa bei Google, oder aber als Zusammenfassung der durchsuchten Websiten, spielt für die Einstufung keine Rolle.

ChatGPT kann zur Beantwortung von Prompts das Internet durchsuchen und Nutzer:innen die gefundenen Informationen in beliebigem Format präsentieren. Aufgrund dieser Funktion gilt der Chatbot aus Sicht der Europäischen Kommission daher als „Online-Suchmaschine“.

  • Um auch als „sehr große Online-Suchmaschine“ benannt zu werden, muss die Plattform zudem eine monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzer:innen in der EU vorweisen. Auch diese Anforderung erfüllt ChatGPT: OpenAI verzeichnete bereits in einem Transparenzbericht aus dem Februar 2025 ca. 120 Millionen monatliche europäische Nutzer:innen der Funktion ChatGPT Search. Diese Zahl dürfte seitdem weiter gestiegen sein.

 

2. Zweck und Inhalt des Abschnitts 5 des DSA

Vermittlungsdienste, die als VLOSE oder VLOP („Very Large Online Plattform“) i.S.d. Art. 33 Abs. 1 DSA eingestuft werden, unterliegen den erhöhten Compliance-Anforderungen des Abschnitts 5 des DSA. Zweck der dort enthaltenen Regelungen ist es, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Risiken, die von solchen Plattformen ausgehen, zu begegnen.

Abschnitt 5 des DSA beinhaltet daher einen ausführlichen Katalog besonderer Verpflichtungen für die betroffenen Anbieter, darunter deutlich verschärfte Transparenz- und Rechenschaftspflichten. So haben die Anbieter detaillierte Risikobewertungen durchzuführen, sowohl vor der Einführung neuer Funktionen als auch jährlich zur Bewertung der systemischen Risiken der gesamten Plattform. Gegenstand der Bewertungen sind Gefahren, die sowohl für die Gesellschaft (insbes. mit Blick auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit), als auch für einzelne Nutzer von den jeweiligen Diensten ausgehen. Gleichzeitig sind die Anbieter dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Minderung solcher Gefahren zu ergreifen. Außerdem unterliegen sie regelmäßigen, von unabhängigen Stellen durchgeführten Prüfungen zur Bewertung der Einhaltung ihrer Pflichten.

Die Benennung als VLOSE hat zur Folge, dass OpenAI, zusätzlich zu den sonstigen Vorschriften des DSA, nun auch den Vorgaben des Abschnitts 5 Folge leisten muss. Dafür hat das Unternehmen bis Dezember diesen Jahres Zeit. Kommt OpenAI diesen Auflagen nicht, bzw. nicht hinreichend nach, drohen hohe Bußgelder.

 

3. Was diese Einstufung für ChatGPT-Nutzer bedeutet

Ob und wie die Einhaltung der zusätzlichen DSA-Vorschriften das ChatGPT-Nutzungserlebnis im Einzelnen beeinflussen wird, ist noch offen. Insbesondere hat sich OpenAI öffentlich noch zu keinen konkreten Maßnahmen geäußert. Fests steht allerdings, dass durch die verschärften Compliance-Pflichten eine sicherere, transparentere Nutzung von ChatGPT ermöglicht werden soll.

 

4. Fazit

Obwohl die konkreten Auswirkungen der Benennung von ChatGPT als VLOSE noch unklar sind, ist darin jedenfalls ein bedeutender Schritt der EU-Kommission in der Regulierung großer KI-Systeme zu sehen. Ob zeitnah auch weitere Chatbots, wie etwa Claude oder Gemini als VLOSE eingestuft werden, bleibt abzuwarten.

Bei Fragen zu dem DSA steht Ihnen unser Team IT-Recht, Open Source KI und Daten gerne beratend zur Seite.

 

Bildquelle: KI-generiert über ChatGPT